Lektorat Juttas Schreiblabor
Widerrufsbelehrung für Verbraucherinnen/Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Jutta Miller-Waldner, Dürerstr. 45A, D-12203 Berlin, Tel. +49307127477, E-Mail schreiblabor@gmail.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von mir angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt  haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


Ende der Widerrufsbelehrung

Das Kleingedruckte (Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen)

Das Kleingedruckte ist trocken und manchmal erschreckend, aber leider muss es sein, in Ihrem und in meinem Interesse. Denn auch Sie haben weitreichende Rechte. Bitte lesen Sie das Folgende sorgfältig durch.

1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Jutta Miller-Waldner, nachfolgend JMW genannt, und dem Kunden, die über ihre Internetseite http://www.juttas-schreiblabor.de/ geschlossen werden.

JMW erbringt alle Leistungen für Privatkunden (Verbraucher) beziehungsweise Geschäftskunden (Unternehmer), nachfolgend Kunde genannt, ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung. Sie werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

JMW behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern, anzupassen und zu erweitern. Mit der Mitteilung der Änderungen beziehungsweise der Zustellung der neuen AGB an den Geschäftskunden werden diese sofort wirksam, sofern er nicht innerhalb von einem Monat Widerspruch erhoben hat. Gegenüber Privatkunden gilt das nur, wenn sie in der Mitteilung der Änderungen darauf ausdrücklich hingewiesen wurden.

Vertragssprache ist Deutsch.
 
Für den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber einem Privatkunden gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der angebotenen Dienstleistung, finden sich in der Beschreibung und den ergänzenden Angaben zu den jeweiligen Leistungen auf der Internetseite von JMW.

Die auf www.juttas-schreiblabor.de/ angebotenen Leistungen sind freibleibend, sofern sie nicht in der Auftragsbestätigung verbindlich zugesichert wurden. JMW behält sich die Ablehnung von Aufträgen vor.

Die Kommunikation und der Austausch der Daten zwischen den Parteien erfolgen ausschließlich per E-Mail. Der Kunde muss während der Auftragsbearbeitung seine Mailbox regelmäßig prüfen, zumal Mails zuweilen in Spam-Ordnern abgelegt werden, da sich sonst die Bearbeitungszeit verzögern kann. Für Unterlagen, die JMW auf dem Postweg zugehen, übernimmt sie keine Haftung.

Bis zur Auftragserteilung sind Mails für den Kunden kostenlos, sofern sie einen Aufwand von einer Stunde nicht überschreiten. Anschließend werden sie nach dem Stundensatz abgerechnet, bei Abrechnung auf Seitenbasis pauschal mit 20 Euro pro Mail.

Vor Vertragsabschluss teilt der Kunde seine Wünsche und Angaben über die zu erbringende Leistung mit. Das sind insbesondere:

  • Art der Leistung;
  • Verwendungszweck; 
  • Zielgruppe;
  • Umfang des zu bearbeitenden Textes (Zeichenzahl einschließlich Leerzeichen und gegebenenfalls Fußnoten);
  • gewünschte Tiefe der Textbearbeitung (klassisches Lektorat  oder Lektorat plus);
  • Liefertermin des Ausgangstextes einschließlich sämtlicher notwendigen Unterlagen;
  • gegebenenfalls Liefertermin des bearbeiteten Textes oder Hinweis auf die Relevanz der Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist sowie
  • im Falle eines Lektorats mindestens fünf Seiten des zu lektorierenden Textes (Musterseiten).
JMW unterbreitet dem Kunden daraufhin ein Angebot, das vier Wochen lang gültig ist. Die Frist beginnt mit der Zusendung. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Kunde JMW unter Angabe seiner vollständigen Adresse sowie gegebenenfalls der USt-IdNr. einen formlosen Auftrag erteilt und sie ihn bestätigt hat.

Die Auftragsbestätigung enthält die Bezeichnung des zu bearbeitenden Textes, die Angabe der Bearbeitungsart (zum Beispiel Korrektorat, Lektorat), Sondervereinbarungen wie ausführliche Besprechung des Lektorats und dadurch eventuell entstehende zusätzliche Kosten, das vereinbarte Honorar laut Kostenvoranschlag, den Beginn der Dienstleistung und gegebenenfalls den Liefertermin
des bearbeiteten Textes. Es genügt, wenn diese Angaben eindeutig aus der vorherigen E-Mail-Korrespondenz ersichtlich sind. Hat der Kunde einzelnen Punkten nicht innerhalb drei Tagen widersprochen, gelten sie als akzeptiert.

JMW erhält die Endfassung des zu bearbeitenden Textes als Word-Dokument (.doc). Der Kunde ist verpflichtet, von allen Unterlagen, die er einsendet, Kopien zu erstellen, damit sie bei einem eventuellen Datenverlust darauf zurückgreifen kann.

Durch das unaufgeforderte Zusenden von Texten kommt noch kein Vertrag zustande. JMW übernimmt auch keine Haftung für diese Texte. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde ankündigt, ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Auftrag erteilen zu wollen. Sie wird die Arbeit daran nicht einplanen.

Kostenvoranschläge beruhen auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Schätzung des Leistungsumfanges anhand der Musterseiten und sind unverbindlich. Liegt der Arbeitsaufwand von JMW durch ein Versäumnis des Kunden, zum Beispiel dadurch, dass er eine falsche Zeichenanzahl genannt hat, durch Erweiterung des Auftrags oder durch nachträglich abweichende Wünsche, über der bei Vertragsabschluss vorgenommenen Schätzung, ist sie berechtigt, das Honorar entsprechend anzupassen.

Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 20 Prozent übersteigen, zum Beispiel, weil sich erst bei der Bearbeitung des Auftrags herausstellt, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, dass ein höherer Korrekturaufwand besteht oder dass der Text über weite Strecken von schlechterer Qualität ist als die Musterseiten, weist JMW den Kunden darauf hin. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen dreier Tage schriftlich widerspricht. Bei einer Kostenüberschreitung bis zu 20 Prozent ist eine gesonderte Information des Kunden nicht erforderlich. Die Kosten werden ohne weiteres in Rechnung gestellt.

Auf Wunsch beauftragt JMW im Namen des Kunden selbständige Dritte (zum Beispiel Druckereien, Grafiker). Für deren Beauftragung hat der Kunde seine Zustimmung zu erteilen, mit der er gleichzeitig seine Bereitschaft erklärt, das Honorar für deren Leistungen zu übernehmen.

3 Ausführung, Leistungsumfang

Die von JMW zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus ihrem Leistungsangebot, den mit dem Kunden individuell vereinbarten Aufgaben und der daraus resultierenden Auftragsbestätigung. Soweit JMW kostenlose Leistungen erbringt, kann sie diese jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch seitens des  Kunden ergibt sich daraus nicht.

Die Einteilung der Arbeitszeit und -dauer ist JMW überlassen.

Korrektorat und Lektorat bedeuten Optimierung von Texten und nicht Perfektionierung. Eine hundertprozentige Fehlerfreiheit wird daher weder versprochen noch garantiert. JMW versichert jedoch, sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten und Korrekturen in aller Gründlichkeit vorzunehmen.

Der Kunde erkennt an, dass Lektorate auf dem Sprachgefühl von JMW beruhen. Sie bemüht sich jedoch, seinen individuellen Stil zu wahren.

Fehlerhafte Änderungsvorschläge, die auf einer zu knappen Ausführung im Ausgangstext, auf Unklarheit oder auf mehrdeutigen Formulierungen beruhen, sind JMW nicht anzulasten. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, sie bei der Klärung missverständlicher Aussagen und Formulierungen im Ausgangstext zu unterstützen.

JMW übernimmt keine Verantwortung für das aus dem Textprojekt resultierende Ergebnis. Ein Anspruch darauf, dass das Manuskript von einem Publikumsverlag gedruckt wird oder dass sich die Note der Abschlussarbeit verbessert, besteht nicht. Insbesondere ist sie nicht zum Ersatz eines möglicherweise aus der Befolgung von Empfehlungen, Beratung oder Verbesserungsvorschlägen entstehenden Schadens verpflichtet.

Beim Lektorat von Abschlussarbeiten kann bei unterdurchschnittlicher Verständlichkeit bzw. unterdurchschnittlicher Qualität der Textvorlage kein optimales Ergebnis garantiert werden, da ein komplettes Umschreiben jedes Satzes nicht möglich ist. Das Lektorat kann nur für eine verbesserte Qualität auf Basis der Qualität des Ausgangstextes sorgen. JMW haftet nicht im Falle eines Durchfallens oder im Falle der Kritik am sprachlichen Niveau der wissenschaftlichen Arbeit durch einen Prüfer.

Die Änderungen erfolgen im Änderungsmodus (Extras → Änderungen nachverfolgen) von MS-Word. Die Parteien können jedoch vereinbaren, ob Korrekturen sofort eingearbeitet werden sollen oder ob dem Kunden ermöglicht werden soll, die vorgenommenen Änderungen nachzuvollziehen.

Im Kostenvoranschlag sind zwei Lektoratsdurchgänge enthalten. Wünscht der Kunde nur einen Durchgang, hat er das vor Auftragserteilung anzugeben. Er kann jedoch JMW später nicht vorwerfen, sie habe nicht gründlich genug lektoriert. Sind mehr als zwei Durchgänge erforderlich – zum Beispiel, wenn der Kunde Texte beziehungsweise Inhalte geändert hat (Autorenkorrekturen) und diese neu zu lektorieren sind –, gilt der zusätzliche Arbeitsaufwand als genehmigt und wird nach dem gültigen Stundensatz abgerechnet. Korrekturen und Änderungen durch den Kunden sollten ebenfalls im Änderungsmodus vorgenommen werden, damit JMW sie problemlos erkennt. Anderenfalls sind Mehrkosten vom Kunden zu tragen.

Ziel der Leistungserbringung bei einem Korrektorat ist die höchstmögliche Reduzierung aller Fehler im Ausgangstext hinsichtlich Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Die Korrekturen werden gemäß den aktuellen amtlichen Regeln der deutschen Rechtschreibung auf der Grundlage des Duden durchgeführt. Korrekturen, die auf Wunsch des Kunden abweichend davon vorgenommen werden sollen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Bei mehreren möglichen Schreibweisen stellt die von JMW verwendete eine Empfehlung dar und berechtigt den Kunden nicht zu einer Mängelanzeige. Für die Schreibung von Fachwörtern, die nicht im Duden-Fremdwörterbuch aufgeführt sind, wird keine Gewähr übernommen.

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext, starke Formulierungsschwächen sowie ein durch ihn bewirkter hoher Zeitdruck dieses Ziel beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorats ein gewisser Rest an Fehlern verbleiben kann.

Für Texte, die einen sehr hohen Korrekturbedarf aufweisen, behält sich JMW vor, stundenweise abzurechnen, auch wenn sich das erst während der Bearbeitung ergibt. Der Kunde wird in dem Fall so schnell wie möglich in Kenntnis gesetzt.

Das Lektorat von wissenschaftlichen Arbeiten umfasst weder die Überprüfung inhaltlicher oder sachlicher Art; das gilt auch für Zahlen, Berechnungen und Statistiken.

Bei wissenschaftlichen Abschlussarbeiten, die mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen werden müssen, darf das lektorierte Manuskript nur in zulässiger Weise genutzt werden. Der Kunde versichert deshalb stillschweigend mit der Auftragserteilung, dass er die Arbeit nicht einreichen wird, wenn er eine solche Versicherung abgeben muss. Bei Zuwiderhandlung trägt ausschließlich der Kunde die daraus entstehenden rechtlichen Folgen.

Zitate sind vom Korrektorat ausgenommen. JMW wird zwar auf mutmaßliche Fehler hinweisen, doch letztlich ist der Kunde verpflichtet, Zitate anhand des Quellentextes zu überprüfen.

JMW informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt ihrer Tätigkeit und übermittelt ihm auf Wunsch den bis dahin bearbeiteten Text.

Die Angabe des Namens von JMW im Impressum oder an anderer Stelle bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung.

4 Lieferung, Termine

JMW verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen so schnell wie möglich selbst auszuführen. Sie kann jedoch bei Verhinderung eine Kollegin beauftragen, die sie hinsichtlich ihrer Qualifikation geprüft hat. Die Beauftragung erfolgt auf Rechnung des Kunden.

Im allgemeinen können Termine angesichts der mit der Leistungserbringung eines Korrektorats oder Lektorats verbundenen Unwägbarkeiten nur voraussichtlich sein. Wird jedoch der bei der Auftragserteilung genannte Wunschtermin garantiert, ist die Voraussetzung dafür der rechtzeitige Eingang sämtlicher Unterlagen, eine reibungslose Kommunikation, der problemlose Austausch von Daten sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.

Sofern die vereinbarte Lieferfrist ein wesentlicher Bestandteil der durch JMW zu erbringenden Leistung ist – etwa, weil der Kunde seinerseits an einen festen Abgabetermin gebunden ist –, ist er verpflichtet, sie vor Annahme des Auftrags davon in Kenntnis zu setzen. Den Termin hat er so zu bestimmen, dass etwaige Nachbesserungen möglich sind.

Änderungswünsche des Kunden sind so rechtzeitig anzugeben, dass die Lieferfrist eingehalten werden kann.

Reicht der Kunde nachträglich geänderte oder zusätzliche Texte ein, ist JMW an vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen nicht mehr gebunden, ebensowenig an vereinbarte Honorare. Der Mehraufwand wird in Rechnung gestellt und die Lieferzeit kann sich dementsprechend verlängern.

Ist eine Lieferfrist vereinbart, zählt diese ab dem Tag, an dem sämtliche Unterlagen bei JMW eingegangen sind.

Soll die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, ohne dass ein genauer Termin angegeben wird, wird JMW versuchen, dementsprechende Kapazitäten freizuhalten. Sie kann aber nicht garantieren, dass sie den Auftrag vorrangig bearbeiten kann. Ein Rücktritt vom Auftrag ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (zum Beispiel die nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Netzwerk- oder Serverfehlern sowie etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen) berechtigen JMW, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Erkennt JMW, dass eine Verzögerung der Bearbeitung durch Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie Krankheit eintreten wird, setzt sie den Kunden so schnell wie möglich in Kenntnis. Gelingt es nicht, ihn rechtzeitig zu erreichen, so resultiert daraus keine Haftung seitens JMW.

Wird keine spezifische Terminvorgabe genannt, erfolgt die Bearbeitung des Auftrags in einem für eine sorgfältige Erledigung angemessenen Zeitraum entsprechend den vorhandenen Kapazitäten. In diesem Fall haftet JMW nicht für Schäden, die durch Fristversäumnis entstehen.

Die Lieferung der durch JMW erbrachten Leistung erfolgt als E-Mail-Anhang. Ihre Verpflichtungen sind erfüllt, sobald sie die Datei abgeschickt hat. JMW übernimmt keine Haftung für deren erfolgreiche Übermittlung. Technische Übermittlungsfehler, Verlust oder Beschädigung des Textes auf dem Versandweg liegen im Gefahrenbereich des Kunden.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Beide Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um bei Bedarf zeitnah eingreifen zu können. Sollte es zu Rückfragen von JMW kommen, die die Durchführung des Auftrags betreffen, so sichert der Kunde die Mitwirkung bei der Klärung zu.

Der Kunde liest alle Mails von JMW und beantwortet sie rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß. Dazu gewährleistet er, dass der E-Mail-Empfang unter der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse technisch möglich ist und nicht zum Beispiel durch Weiterleitung, Stilllegung oder Kapazitätsüberschreitung verhindert wird.

Der Kunde stellt JMW alle erforderlichen Unterlagen vollständig auch ohne deren besondere Aufforderung zur Verfügung und unterstützt sie bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Er informiert sie auch ungefragt über Umstände, die für die Ausführung von Bedeutung sind, und teilt ihr alle Änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistung auswirken wie Änderung der Anschrift und/oder des Namens sowie E-Mail-Adresse, unverzüglich mit.

Verzögert der Kunde die Lieferung von Unterlagen und Informationen zur Durchführung des Auftrags, ist JMW berechtigt, das veranschlagte Honorar sofort in Rechnung zu stellen. Liefert er auch nach dreimaliger Mahnung die nötigen Unterlagen nicht, hat JMW das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. In dem Fall ist eine Verdienstausfallentschädigung (Ausfallhonorar) in Höhe von 25 Prozent des veranschlagten Honorars zu leisten.

Der Kunde hat JMW über die Verwendung des Textes zu informieren, zum Beispiel, ob er einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur des Textes von Bedeutung ist. Für den Fall, dass er den Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat er keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz.

Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht oder nur teilweise, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstehenden Folgen (zum Beispiel Verzögerungen, Fehler, Vergütung für den Mehraufwand) von ihm zu tragen. Er kann nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, JMW habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.

6 Kündigung

Für das Recht auf Rücktritt vom Vertrag gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell eingeräumte Preisnachlässe für längerfristige Zusammenarbeit werden dadurch ungültig. Bei Wochenend- und Expressaufträgen ist ein Rücktritt nicht möglich.

Tritt der Kunde 14 oder weniger Tage vor dem vereinbarten Beginn der Dienstleistung vom Auftrag zurück, wird ohne Schadensnachweis ein Ausfallhonorar in Höhe des gesamten Honorars laut Kostenvoranschlag fällig. Tritt er 15 bis 30 Tage vorher zurück, so ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Honorars zu entrichten. Ein Rücktritt aufgrund der Wahrnehmung des gesetzlichen Widerspruchsrechts bleibt davon unbenommen.

Bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, der auf Verlangen von JMW anzugeben ist, hat der Kunde die ihr bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen zu erstatten und die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Etwaige kostenlos erbrachte Leistungen werden dadurch hinfällig.

Im Fall einer fristlosen Kündigung ohne wichtigen Grund, wodurch aufgrund ihrer Kurzfristigkeit oder der längerfristigen Reservierung eines bestimmten Zeitraumes die Aufnahme anderer Aufträge verhindert wurde, schuldet der Kunde zusätzlich die Hälfte des geschätzten Auftragswertes (Kostenvoranschlag), es sei denn, er erteilt einen gleichwertigen Ersatzauftrag. Eine Schadenersatzforderung nach § 280 Abs. 1, §§ 249, 252 BGB u. a. wegen entgangener Gewinne behält sich JMW vor.

Aufgrund des stark subjektiv eingefärbten und an persönlichen Bewertungsmaßstäben ausgerichteten Charakters des Lektorats sowie des Fehlens einer nach allgemein anerkannten objektiven Maßstäben urteilenden autoritativen Ordnungsinstanz, die im Streitfall zu Rate gezogen werden könnte, ist eine fristlose Kündigung wegen der Durchführung des Lektorats ausgeschlossen.

JMW hat dem Kunden die von ihr bearbeiteten Texte im zum Zeitpunkt der Kündigung gegebenen Fertigstellungszustand auszuhändigen. Auch hat sie Unterlagen und Datenträger, die ihr der Kunde zur Erfüllung des Auftrags per Post zugesandt hat, zurückzugeben.

JMW distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten, die sie als Lektorin oder Korrektorin bearbeitet. Sie ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, wenn sich im Verlauf der Tätigkeit zeigt, dass gegen geltendes Recht wie Urheberrecht oder rechtsextremistische sowie kinderpornografische Inhalte verstoßen wird, ebenso bei Verunglimpfung von Religionen, Ethnien oder sozialen (Rand-)Gruppen, Aufrufen zur Gewalt oder extremen Darstellungen von Gewalt. Sie haftet nicht für durch den Rücktritt eventuell entgangene Gewinne oder sonstige Schäden.

7 Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unter juttas-schreiblabor.de/preise-lektorat-korrektorat-autorencoaching-usw.html genannten Preise. Abgerechnet wird in Euro.

Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss ist eine Preisänderung ausgeschlossen. Überschreitet die Leistungserbringung vier Monate oder wird der Auftrag durch einen Geschäftskunden erteilt, sind Preisänderungen zulässig. In dem Fall einigen sich beide Parteien auf ein angemessenes Honorar. Kommt eine Einigung nicht zustande, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind nach den zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Preisen abzurechnen.

Die genannten Preise sind Nettopreise, verstehen sich also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%.

Seitenpreise beziehen sich auf die übliche Normseite (1.500 Zeichen einschließlich Leerzeichen und Leerzeilen, siehe www.juttas-schreiblabor.de/preise-lektorat-korrektorat-autorencoaching-usw.html) sowie gegebenenfalls Fußnoten. Abgerechnet wird pro angefangene Seite. Sofern der Kunde keine besondere Anweisung erteilt, formatiert JMW den Ausgangstext in Normseiten um. Zu einer bestimmten Gestaltung des abzuliefernden Textes oder von Teilen davon ist JMW nur verpflichtet, wenn der Kunde das wünscht und den Aufwand angemessen entlohnt.

In der Regel wird der gesamte eingereichte Text berechnet und korrigiert. Nicht zu korrigierende Teile wie Titelblätter, Literaturverzeichnisse, Abbildungen oder Tabellen sollten nicht mit eingereicht werden.

Da Lektorat, Korrektorat und Recherche parallel verlaufen, ist eine detaillierte Zeiterfassung der einzelnen Arbeitsschritte nicht möglich.

Die Abrechnungseinheit für alle zeitbezogenen Leistungen beträgt 15 Minuten.

JMW ist berechtigt, bei einem Auftragswert ab 400 Euro sowie von privaten Erstkunden bei Auftragserteilung eine Anzahlung beziehungsweise Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Auftragswertes laut Kostenvoranschlag zu verlangen. Die Anzahlung wird innerhalb von vier Wochen erstattet, wenn der Kunde von seinem  Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bei umfangreichen und längerfristigen Aufträgen ist eine Vorauszahlung für jeweils mindestens zehn Stunden beziehungsweise hundert Seiten zu leisten. Diese wird nur bei einer fristlosen Kündigung mit wichtigen Grund seitens des Kunden unter Anrechnung der bis dahin geleisteten Arbeit erstattet. Bei früheren Aufträgen vereinbarte Sonderkonditionen gelten nicht automatisch für weitere Aufträge, es sei denn, der Kunde hat bereits während der Leistungserbringung einen Folgeauftrag, zum Beispiel die Endredaktion, verbindlich zugesagt.

Alle zusätzlichen Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen oder Kürzungen am Rechnungsbetrag vorzunehmen. Bei mangelhafter Arbeit kann nur Nachbesserung verlangt werden.
Er ist nur dann berechtigt, eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Honorars vorzunehmen – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden –, wenn JMW dem ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig. Die Rechnungserstellung erfolgt per Mail. Auf Wunsch wird die Rechnung auf dem Postweg zugesandt.

Anfallende Bankgebühren (zum Beispiel für Überweisungen aus dem Ausland und PayPal) sind vollständig vom Kunden zu übernehmen.

Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen, ist JMW berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Sie ist auch berechtigt, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, soweit sie diesen nachweist.

Der Kunde trägt alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände wie Inkassospesen oder sonstige für eine Rechtsverfolgung notwendige Kosten.

Bei Zahlungsverzug ist JMW berechtigt, ihre Arbeit so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist. Das gilt auch für Aufträge, bei denen eine verbindliche Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche.

Der Kunde darf bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen die gelieferten Texte nicht verwenden. Er darf sie auch keinem Dritten, wie zum Beispiel einem anderen Dienstleister, zugänglich machen.

 
8 Haftung für Mängel (Gewährleistung), Schadenersatz

Der Kunde führt sein Textprojekt in eigenem Namen und in alleiniger Verantwortung durch. JMW unterstützt ihn lediglich bei dessen Realisierung und führt die von ihr angenommenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Kenntnisse, unter Einbeziehung der Wünsche und Erwartungen des Kunden und unter strenger Einhaltung der für das Textprojekt geltenden vertraglichen, rechtlichen und sonstigen Bedingungen durch. Sie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der von ihr bearbeiteten Texte und haftet daher nicht für presse-, zivil- und strafrechtliche oder sonstige Konsequenzen, die dem Kunden durch die Verwendung des Textes entstehen. Dazu gehören auch der Abdruck von urheberrechtlich geschützten Zitaten, Abbildungen und Fotos sowie Urheberrechtsverletzungen durch Erwähnung von Marken und Persönlichkeitsrechte im Text vorkommender Figuren. Gibt der Kunde JMW urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung, kann sie bei eventuellen Regressansprüchen nicht dafür in Haftung genommen werden. Für die Klärung solcher Rechte ist der Kunde verantwortlich; er hat auch die Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung zu tragen. Wird JMW wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält sie der Kunde schadlos.

Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Geschäftskunden haben die Lieferung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich bei Lieferung, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung zu rügen. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Anderenfalls gilt die Leistung als angenommen. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen versteckten Mangel handelt, liegt beim Kunden, ebenso für das Vorliegen des Mangels zum Lieferzeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Aufgrund ihres hohen Qualitätsstandards ist JMW stets bestrebt, die vereinbarten Leistungen fehlerfrei auszuführen. Unbesehen davon gilt ihre Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Arbeit durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf 6.000 Zeichen (vier Normseiten) nachweisbar ist. Dennoch akzeptiert der Kunde eine mögliche Restquote von durchschnittlich einem Fehler pro 3.000 Zeichen nach einer Erstkorrektur. Er erkennt außerdem an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (durchschnittlich mehr als fünf Fehler pro 1.000 Zeichen) diesen Wert herabsetzen kann.

Soll JMW im Durchschnitt mehr als vierzig Normseiten pro Tag korrigieren, gilt die Leistung auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Arbeit nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler auf zwei Normseiten nachweisbar ist.

Übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß, so hat der Kunde das Korrektorat spätestens innerhalb von zehn Tagen zu reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Text an ihn versandt wurde. JMW wird nicht auf bloße Unmutsäußerungen ohne Angabe konkreter Mängel tätig werden. Ein Übermitteln des Textes mit dem Hinweis, es fänden sich dort noch Fehler, ist daher als Einwand nicht hinreichend. Stattdessen hat der Kunde die Fehler im Text so zu markieren, dass JMW die Berechtigung des Einwandes und die verbliebene Fehlermenge problemlos nachvollziehen kann. Bei sich wiederholenden Fehlern reicht eine einmalige Kennzeichnung aus.

Der korrigierte Text darf so lange nicht verwendet werden, bis ein Reklamationsanspruch seitens JMW als unbegründet zurückgewiesen wurde oder sie die Korrekturen überarbeitet hat.

Ist der Text zum Druck vorgesehen, so muss der Kunde JMW vor Drucklegung einen Korrekturabzug oder die Druckfahnen zukommen lassen, anderenfalls geht jeglicher Mangel zu seinen Lasten. Die Fahnenkorrektur ist gesondert abzurechnen.

JMW haftet nicht für zeitliche Verzögerungen, die durch eine ungenaue, fehlerhafte, lückenhafte oder missverständliche Auftragserteilung und für Fehler, die vom Kunden durch nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Informationen oder Unterlagen verursacht werden. Sie haftet auch nicht für Ausführungsmängel, die durch unrichtige und unvollständige Informationen sowie fehlerhafte oder lückenhafte Texte oder anderes fehlerhaftes, vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material verursacht werden.

Bevor der Kunde weitere Ansprüche wie Rücktritt, Minderung, Schadenersatz, Selbstvornahme oder Aufwendungsersatz bei nachweislich fehlerhafter Leistung geltend machen kann, leistet JMW eine kostenlose Nachbesserung, wobei er ihr die dazu erforderliche Zeit und Gelegenheit einräumt und alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Anderenfalls ist sie von jeder Gewährleistungspflicht frei. Schlägt die Nacherfüllung trotz zweimaligem Nacherfüllungsversuch fehl oder verweigert JMW sie, hat der Kunde das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag zu kündigen oder eine Minderung des Honorars zu verlangen. In jedem Fall erlischt die Mängelhaftung, wenn der Kunde oder ein Dritter Veränderungen gleich welcher Art an dem Text vorgenommen hat.

Die Geltendmachung von Schaden- und Aufwendungsersatz wegen Mängel der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, soweit JMW eine Nacherfüllung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht ausführen kann.

Verbesserungsvorschläge im Hinblick auf Verständlichkeit, Stil usw. bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Kunden. Es obliegt ihm, welche Korrekturen und Formulierungen er umsetzt. Übernimmt er sie nicht oder nur teilweise und bleiben dadurch Fehler im Text zurück, so ist das kein Reklamationsgrund. Eine Haftung für das Nicht-Gefallen der Vorschläge seitens JMW hinsichtlich der Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stil) in Form von Rückerstattung bezahlter Honorare, Minderung oder Einbehalten des Honorars ist daher ausgeschlossen. Die Rückerstattung, Minderung oder Einbehaltung sind auch ausgeschlossen, wenn der Arbeitsaufwand des Kunden beim Einpflegen der Korrekturen oder Änderungs-/Verbesserungsvorschläge aufgrund des bearbeiteten Textes besonders hoch ist.

Mängelansprüche bestehen nicht, sofern der Mangel nur unerheblich ist. Grundsätzlich kein Mangel beziehungsweise unerheblich in diesem Sinne ist ein Lektorat, das vom Kunden lediglich aus sonstigen, etwa stilistischen Gründen beanstandet wird.

Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist außer bei Vorsatz ein Jahr ab Lieferung, im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Bei der Übermittlung von Texten mittels E-Mail besteht keine Haftung seitens JMW für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen wie Virusübertragungen und Verletzung der Geheimhaltungspflichten, sofern kein grobes Verschulden ihrerseits vorliegt. Der Kunde hat den Text zu prüfen, da eine Veränderung der Daten beim Versenden nicht ausgeschlossen werden kann. JMW haftet auch nicht für unerlaubte Zugriffe Dritter bei der elektronischen Übermittlung des Textes.

Der Kunde darf JMW keine Texte zukommen lassen, wenn er den Verdacht hat, dass diese von einem Virus befallen sein könnten. Anderenfalls ist JMW berechtigt, gegen den Kunden Schadenersatzansprüche geltend zu machen, falls dieser eine Beschädigung der Hard- oder Software von JMW fahrlässig in Kauf genommen oder verursacht hat.

Die Geltendmachung von Schadenersatz für Mangelschäden setzt ein Verschulden JMWs voraus. Für Mangelfolgeschäden aufgrund der Erbringung einer mangelbehafteten Leistung haftet sie nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht JMWs beruht. Für einfache Fahrlässigkeit haftet JMW nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht) und nur für den vertragstypischen und zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für alle übrigen, durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden, insbesondere mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen, sofern nicht eine gesetzliche Haftung besteht. Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet JMW auch nicht für entgangenen Gewinn.

Alle Schadenersatzansprüche gegen JMW sind, sofern nicht gesetzlich anderes vorgeschrieben, auf zehn Prozent des mutmaßlichen Netto-Rechnungsbetrages begrenzt. In keinem Fall haftet sie über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. 

9 Urheberrecht

Alle durch JMW erbrachten kreativen Leistungen, zum Beispiel umfangreiches Neuschreiben beziehungsweise Umformulieren von Textstellen, unterliegen ihrem Urheberrecht. Dem Kunden wird lediglich nach vollständigem Rechnungsausgleich das einfache räumlich sowie zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt.

10 Verschwiegenheitspflicht

Sowohl JMW als auch der Kunde verpflichten sich, sensible Informationen vertraulich zu behandeln.

Die der jeweils anderen Partei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des abgeschlossenen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind.

JMW verpflichtet sich, die ihr zugesandten Texte ebenso vertraulich zu behandeln wie Informationen über den Kunden. Sollte sie einen Auftrag an eine andere Dienstleisterin weitergeben, so verpflichtet sie auch diese zum vertraulichen Umgang mit den ihr anvertrauten Informationen. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte und alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbegrenzte Zeit zu. Das bezieht sich sowohl auf dessen Person als auch auf die Informationen.

11 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass JMW im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften die vom ihm bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden intern elektronisch verarbeitet und speichert. JMW erteilt auf Wunsch Auskunft darüber, welche Daten sie gespeichert hat.

JMW ist berechtigt, Daten des Kunden gegenüber Dritten, die sie zur Leistungserbringung einschaltet, offen zu legen. Gleiches gilt, wenn die Offenlegung der Daten notwendig ist, um Störungen oder Fehler in den Datenverarbeitungssystemen JMWs zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. JMW haftet jedoch nicht für Daten des Kunden, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.

Auf Wunsch des Kunden werden alle von ihm zur Verfügung gestellten Texte nach Ablauf seiner eventuellen Ansprüche gelöscht. Nicht davon betroffen sind Rechnungen.

JMW bewahrt die Endfassungen der von ihr erstellten, bearbeiteten oder lektorierten Texte sechs Jahre nach Abschluss der Leistungserbringung in maschinell lesbarer Form auf. Für einen Datenverlust durch außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel technischer Defekt oder höhere Gewalt) innerhalb dieser Frist haftet sie nicht.

12 Höhere Gewalt

Sollte ein Fall höherer Gewalt eintreten, so hat JMW den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Als höhere Gewalt gilt das Eintreten beziehungsweise Auftreten unvorhersehbarer Hindernisse, die in nachweisbarer Weise ihre Möglichkeit, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Kunden als auch JMW, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat jedoch die bis dahin getätigten Leistungen zu erstatten.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von JMW, soweit der Kunde als Unternehmer anzusehen ist.

Widerrufsbelehrung und AGB zum Herunterladen


Juttas Schreiblabor | schreiblabor@gmail.com